ROOM 41 [thermae] E. Hölzl. mit whirlpool auf der Terrasse
Sterne, Schlösser, Almen ein neues Kulinarik Konzept unserer Sterneköche
ROOM 21 [imperial] E. Hölzl
Lifestyle ApARTment @ Boutique & Design Hotel ImperialArt H. Stuppner
Allgemeine Bedingungen
RESERVIERUNGEN
Für eine verbindliche Reservierung bitten wir um eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages.
Diese kann per Angabe Ihrer Kreditkartendetails (Nummer, Gültigkeit und Sicherheitscode) mit schriftlicher Genehmigung einer Abbuchung oder per Überweisung an folgendes Konto bis 2 Wochen vor Anreise erfolgen:
Volksbank
Meran
IBAN IT 30S0585658591041570008004 -
BIC-SWIFT BPAAIT2B041
STORNIERUNGEN
Stornierungen sind nur schriftlich gültig: generell gelten die allgemeinen italienischen Vertragsbedingungen für Hotelaufenthalte bzw. Reisen.
Sollten Sie Ihren Urlaub bei uns annullieren:
:: bis 2 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenlos und die geleistete Anzahlung wird Ihnen für Ihren nächsten Aufenthalt (innerhalb 6 Monate) gutgeschrieben.
:: Ab 14 Tagen bis 4 Tagen vor Anreise verrechnen wir die Anzahlung von 30 % des gebuchten Hotelarrangements.
:: Bei kurzfristiger Stornierung sowie bei verspäteter Ankunft und vorzeitiger Abreise verrechnen wir 100% des gebuchten Hotelarrangements.
:: Nicht konsumierte Mahlzeiten können nicht rückvergütet werden.
REISERÜCKTRITTSGEBÜHR
Zusätzlich zur Anzahlung der Bestätigung haben Sie die Möglichkeit, sich für die vorteilhafte Reiserücktrittsgebühr zu entscheiden. Um zu vermeiden, daß Stornogebühren berechnet werden, empfehlen wir Ihnen die:
:: Reiserücktrittsgebühr in Form eines Reuegeldes von EUR 3.00 pro Person und Tag (wird direkt über uns abgeschlossen)
:: Oder wir raten den Abschluss einer Urlaubsversicherung der Europäischen Reiseversicherung
Versicherte Ereignisse sind:
- Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete, schwere Erkrankung
- Krankheit (mit ärtzlichem Zeugnis), welche einen Antritt der Reise verhindert
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (Sturm, Blitzschlag...) oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung erforderlich ist.
- Verlust des Arbeitsplatzes, aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber